Wenn aus heiterem Himmel der Pflegefall eintritt

Die Zahl der pflegebedürftigen Bundesbürger könnte von derzeit zwei Millionen bis 2040 auf bis zu vier Millionen steigen. Der Eintritt der Pflegebedürftigkeit trifft die Angehörigen oft aus buchstäblich heiterem Himmel, vorbereitet ist darauf kaum jemand. Meist werden sofort größere
Ausgaben fällig – ob für den Einbau eines Treppenliftes oder die Auflösung der Wohnung. Von Direktversicherern  gibt es mit dem Pflegegeld nun einen ergänzenden Pflegefallschutz in Kombination mit einem Hinterbliebenenschutz, der auf dem Markt der Insurance Pflegeabsicherung
einzigartig ist. Die Leistung wird als Einmalzahlung bei Eintritt der Schwerstpflegebedürftigkeit (Pflegestufe III) gewährt.

Mit dem Geld können notwendige Investitionen aufgefangen werden. Sollte der Fall der Schwerstpflegebedürftigkeit bei der versicherten Person nicht eintreten, wird der Pflegeschutz zum Hinterbliebenenschutz: Beim Tod des Versicherten erhalten die Angehörigen ebenfalls eine Einmalzahlung, die Beiträge verfallen nicht! Die Pflegefall-Summe ist im Regelfall jeweils
doppelt so hoch wie die Todesfall-Summe. Für eine garantierte Pflegefall-Summe von 10.000 Euro – entspricht einer Todesfall-Summe von 5.000 Euro – muss ein 55-jähriger Mann einen geringen monatlichen Beitrag aufbringen. Die Aufnahme in den Tarif  für Pflegegelderfolgt im übrigen ohne Gesundheitsfragen!

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